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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

GKKB

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.

Kurzdefinition von Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage:

Mit der Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer -Bemessungsgrundlage ( GKKB ) verfolgt die EU Kommission das Ziel ➚ , europaweit einheitliche Regelungen zur Berechnung der …

Zum vollständigen Eintrag „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.