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Steuerlexikon · Behörden

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) übernimmt die Beratung und Vorbereitung für andere Bundesministerien in Hinblick auf die klassischen Bereiche des Rechts wie beispielsweise:

  • das Bürgerliche Recht
  • das Handels- und Gesellschaftsrecht
  • das Strafrecht
  • das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht
  • das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte u.ä.

Vergleiche auch www.bmjv.de ➚ 

Behörden

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.