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Steuerlexikon · Arbeitsrecht

Ausbilder-Eignungsverordnung

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ➚ regelt unter welchen Voraussetzungen eine Person sich als anerkannter Ausbilder bezeichnen darf. Sie setzt fest welche erforderlichen Kenntnisse im pädagogischen, organisatorischen, rechtlichen wie fachlichen Bereich erlernt werden müssen, um die Ausbildereignungsprüfung zu bestehen. Die Basis für die Verordnung bildet das Berufsbildungsgesetz.

Recht › Arbeitsrecht

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