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Steuerlexikon · Einkommensteuer

Anlage N – Arbeitnehmer

Die Anlage N ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (als Arbeitnehmer) erklärt werden.

Neben den Einnahmen (gemäß Lohnsteuerbescheinigung), werden auch die Werbungskosten berücksichtigt. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem:

Steuerrecht › Einkommensteuer

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.