Die Anlage N ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (als Arbeitnehmer) erklärt werden.
Neben den Einnahmen (gemäß Lohnsteuerbescheinigung), werden auch die Werbungskosten berücksichtigt. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem:
- Arbeitsmittel
- Arbeitszimmer
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Entfernungspauschale
Steuerrecht › Einkommensteuer
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