Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten für Arbeitnehmer und ist in § 9 EStG ↗ geregelt. Sie wird gleichermaßen bei Unternehmern angewandt, bei denen Betriebsausgaben entstehen.
Die Entfernungspauschale dient zur Abgeltung der Kosten für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsplatz. Sie wird für jeden Arbeitstag gewährt, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hat.
Die Entfernungspauschale wird umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt.
Steuerrecht › Einkommensteuer
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