invictus.Rechtsanwaltskanzlei
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Beratungsgespräch in einer Hamburger Kanzlei, von hinten fotografiert

Der Akutfall, sortiert

Kündigung erhalten — was jetzt zu tun ist.

Der wichtigste Satz zuerst: Sie haben drei Wochen ab Zugang für die Kündigungsschutzklage. Alles Weitere lässt sich ordnen — Schritt für Schritt.

01

Tag 1: Ruhe bewahren, Zugang notieren

Der Tag, an dem die Kündigung in Ihrem Briefkasten lag, startet die 3-Wochen-Frist. Notieren Sie ihn, fotografieren Sie Schreiben und Umschlag — und unterschreiben Sie nichts, was man Ihnen jetzt vorlegt.

Keine Empfangsbestätigung mit „einverstanden“ unterschreiben.

02

Die Frist: 3 Wochen (§ 4 KSchG)

Innerhalb von drei Wochen ab Zugang muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen — sonst wird selbst eine fehlerhafte Kündigung wirksam. Diese Frist ist der wichtigste Hebel Ihres Falls.

Früh kommen: Prüfung braucht Unterlagen und etwas Vorlauf.

03

Ist die Kündigung überhaupt wirksam?

Schriftform, Kündigungsgrund, Sozialauswahl, Anhörung des Betriebsrats, Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat): Die Liste möglicher Fehler ist lang — und jeder Fehler stärkt Ihre Position.

Auch „unkündbar wirkende“ Fälle lohnen die Prüfung.

04

Arbeitslosengeld sichern

Spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung arbeitsuchend melden — sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das gilt unabhängig davon, ob Sie klagen.

Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht aufschieben.

05

Abfindung oder Weiterbeschäftigung?

Die meisten Kündigungsschutzverfahren enden im Vergleich. Ob Abfindung, Weiterbeschäftigung oder ein besseres Zeugnis das Ziel ist, entscheiden Sie — wir sorgen für die Verhandlungsposition.

Ziel zuerst klären, dann verhandeln.

06

Was kostet das — und zahlt die Rechtsschutz?

Arbeitsrechtsschutz deckt Kündigungsschutzverfahren häufig ab; die Deckungsanfrage übernehmen wir. Ohne Versicherung erhalten Sie vorab eine klare Kosteneinschätzung — keine Überraschungen.

Police bereithalten, Rest machen wir.

Allgemeine Hinweise — sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Die Frist läuft. Ihr nächster Schritt ist ein Anruf.

Schildern Sie kurz Ihren Fall — Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen.

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