
Rechtsanwaltskanzlei · Schwerpunkt Arbeitsrecht · Hamburg
Im Arbeitsrecht zählt, wer ruhig bleibt — und Fristen kennt.
invictus vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber: bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag ebenso wie bei Verträgen und Trennungen auf Unternehmensseite. Seit 2000 zugelassen, zuhause in der Hamburger Altstadt.
Arbeitsrecht
Auf welcher Seite des Schreibtischs sitzen Sie?
Kündigung erhalten, Aufhebungsvertrag auf dem Tisch, Abmahnung in der Akte?
- Kündigungsschutzklage — die 3-Wochen-Frist wahren
- Abfindung verhandeln statt hinnehmen
- Aufhebungsvertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben
- Arbeitszeugnis: Formulierungen, die nicht schaden

Kündigung & Kündigungsschutz
Nicht jede Kündigung ist wirksam — Formfehler, Sozialauswahl, fehlende Betriebsratsanhörung: Wir prüfen Ihre Kündigung und setzen Ihre Rechte durch, notfalls vor dem Arbeitsgericht.
Abfindung
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es selten — verhandelbar ist sie fast immer. Die Höhe hängt von Verhandlungsposition und Timing ab, nicht von Faustformeln allein.
Aufhebungsvertrag
Unterschreiben Sie nichts unter Druck: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Abfindungshöhe, Zeugnisformulierung — ein Aufhebungsvertrag gehört geprüft, bevor er gilt.
Arbeitszeugnis
Zeugnissprache ist Codesprache. Wir übersetzen, was wirklich dasteht — und sorgen für Formulierungen, die Ihrer Bewerbung nicht im Weg stehen.

Über das Arbeitsrecht hinaus
Wirtschaftsnah beraten, konsequent vertreten.
Gesellschaftsrecht
Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung, Verträge zwischen Gesellschaftern
Handelsrecht
Handelsverträge, Lieferbeziehungen, kaufmännische Auseinandersetzungen
Miet- & Pachtrecht
Gewerbe- und Wohnraummiete, Kündigung, Mietminderung, Räumung
Zwangsvollstreckung
Titel durchsetzen oder abwehren — konsequent bis zum Ergebnis
Die Kanzlei
invictus: unbeugsam in der Sache, nüchtern im Ton.
Rechtsanwalt Wero Kossan, zugelassen seit 2000, führt die Kanzlei am Cremon in der Hamburger Altstadt — zwischen Nikolaifleet und Speicherstadt. Wer hier anfragt, spricht mit dem Anwalt, der den Fall auch führt.
Der Kanzleiname ist Programm: „invictus" — unbesiegt. Das heißt nicht, jeden Streit zu suchen, sondern keinen zu scheuen, der sich für Sie lohnt.
Jahre zugelassen (seit 2000)
Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Anwalt, der Ihren Fall selbst führt

So arbeiten wir
Vier Schritte zum Ergebnis.
Erstkontakt
Sie schildern kurz Ihren Fall — bei Kündigungen bitte mit Datum des Zugangs, damit wir die Frist im Blick haben.
Ersteinschätzung
Sie erfahren ehrlich, welche Rechte und welche Chancen Sie haben — und was das Vorgehen kostet, bevor es losgeht.
Strategie & Vertretung
Verhandlung oder Klage, außergerichtlich oder vor Gericht: Wir wählen den Weg, der Ihr Ergebnis maximiert — nicht den lautesten.
Ergebnis
Vergleich, Urteil oder saubere Trennung: Am Ende steht ein Ergebnis, mit dem Sie weiterarbeiten können — in der alten Stelle oder der nächsten.
Häufige Fragen
Klare Antworten in unklaren Lagen.
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung — danach gilt sie in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war (§ 4 KSchG). Melden Sie sich deshalb früh; die Prüfung, ob sich eine Klage lohnt, gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Frist.
Allgemeine Hinweise — sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Die meisten Fälle enden im Vergleich. Für alle anderen gehen wir den Weg zu Ende.
Kontakt
Schildern Sie Ihren Fall — vertraulich.
Bei Kündigungen zählt die Frist: Nennen Sie am besten gleich das Datum, an dem die Kündigung bei Ihnen angekommen ist.