Der häufigste erste Kontakt mit dem Strafverfahren
Vorladung von der Polizei erhalten? Das Wichtigste zuerst.
Eine Vorladung ist kein Urteil. Sie sind noch nichts schuldig — und Sie sind nicht allein.
📞 Jetzt anrufen: 040 43 19 09 84Die entscheidende Unterscheidung
Vorladung der Polizei
Als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen — und sollten es ohne Verteidiger auch nicht. Der Termin lässt sich absagen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht.
Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht
Hier besteht Erscheinenspflicht — aber auch dort gilt Ihr Schweigerecht zur Sache. Was gesagt wird, entscheiden Sie vorher mit Ihrem Verteidiger.
Was Sie jetzt tun — und was nicht
Tun
- Frist und Termin notieren — aber noch nichts zusagen
- Das Schreiben aufbewahren und dem Verteidiger zeigen
- Verteidiger kontaktieren, bevor Sie reagieren
Nicht tun
- Allein zur Vernehmung gehen, um das Missverständnis zu klären
- Am Telefon oder an der Tür Angaben zur Sache machen
- Unter Druck irgendetwas unterschreiben
Der Impuls, „hinzugehen und alles aufzuklären", ist menschlich — und der sicherste Weg in die Selbstbelastung. Was Sie sagen, kann verwertet werden; was Ihr Verteidiger sagt, ist Strategie.
Wie die Verteidigung jetzt hilft
Akteneinsicht
Ihr Verteidiger sieht, was die Ermittler wissen — Sie entscheiden nie im Blindflug.
Kommunikation
Ab jetzt spricht Ihr Verteidiger mit Polizei und Staatsanwaltschaft — nicht Sie.
Strategie
Aussage, Schweigen oder Erklärung: jede Reaktion folgt einem Plan mit klarem Ziel.
Diese Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Kosten der Erstberatung: klar begrenzt nach RVG — Sie erfahren sie vor dem Gespräch.
Keine Aussage ohne Verteidiger — dann rufen Sie an.
Vertraulich. Mo–Fr, in dringenden Fällen auch kurzfristig.
