TIM BURKERTSTRAFVERTEIDIGER

Der häufigste erste Kontakt mit dem Strafverfahren

Vorladung von der Polizei erhalten? Das Wichtigste zuerst.

Eine Vorladung ist kein Urteil. Sie sind noch nichts schuldig — und Sie sind nicht allein.

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Die entscheidende Unterscheidung

Vorladung der Polizei

Als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen — und sollten es ohne Verteidiger auch nicht. Der Termin lässt sich absagen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht.

Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht

Hier besteht Erscheinenspflicht — aber auch dort gilt Ihr Schweigerecht zur Sache. Was gesagt wird, entscheiden Sie vorher mit Ihrem Verteidiger.

Was Sie jetzt tun — und was nicht

Tun

  • Frist und Termin notieren — aber noch nichts zusagen
  • Das Schreiben aufbewahren und dem Verteidiger zeigen
  • Verteidiger kontaktieren, bevor Sie reagieren

Nicht tun

  • Allein zur Vernehmung gehen, um das Missverständnis zu klären
  • Am Telefon oder an der Tür Angaben zur Sache machen
  • Unter Druck irgendetwas unterschreiben

Der Impuls, „hinzugehen und alles aufzuklären", ist menschlich — und der sicherste Weg in die Selbstbelastung. Was Sie sagen, kann verwertet werden; was Ihr Verteidiger sagt, ist Strategie.

Wie die Verteidigung jetzt hilft

1

Akteneinsicht

Ihr Verteidiger sieht, was die Ermittler wissen — Sie entscheiden nie im Blindflug.

2

Kommunikation

Ab jetzt spricht Ihr Verteidiger mit Polizei und Staatsanwaltschaft — nicht Sie.

3

Strategie

Aussage, Schweigen oder Erklärung: jede Reaktion folgt einem Plan mit klarem Ziel.

Diese Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Kosten der Erstberatung: klar begrenzt nach RVG — Sie erfahren sie vor dem Gespräch.

Keine Aussage ohne Verteidiger — dann rufen Sie an.

Vertraulich. Mo–Fr, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

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