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Steuerlexikon · Zoll

Zollamt

Ein Zollamt (ZA) bzw. Hauptzollamt ist eine regionale Vertretung der Zollbehörde. Sie dient zur Regelung von Zollangelegenheiten wie z.B. Verwaltung und Erhebung der Zölle, Verbrauchsteuern, der Kraftfahrzeugsteuer und der Luftverkehrsteuer sowie der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union (§ 12 FVG ➚).

Steuerrecht › Zoll

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