plietsch! Steuerberatung
← Alle Begriffe

Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

WK

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Werbungskosten.

Kurzdefinition von Werbungskosten:

Werbungskosten ( WK ) sind Ausgaben, die im Rahmen der Überschuss-Einkunftsarten anfallen, um Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten ( § 9 EStG ➚ ).

Zum vollständigen Eintrag „Werbungskosten“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.