Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen werden steuerlich als Zuwendungen bezeichnet. Diese können unter den Voraussetzungen von § 10b ➚ EStG als Sonderausgaben abgezogen werden und mindern dadurch das zu versteuerte Einkommen.
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Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
