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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

Spende

Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen werden steuerlich als Zuwendungen bezeichnet. Diese können unter den Voraussetzungen von § 10b ➚ EStG als Sonderausgaben abgezogen werden und mindern dadurch das zu versteuerte Einkommen.

Mehr zum Thema Spenden in unseren Blog-Beiträgen:

Steuerliche Berücksichtigung von Spenden

Zuwendungsempfängerregister

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.