Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) ➚ befasst sich mit der Gerichtsverfassung und dem Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit.
Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Sozialgericht, Landessozialgericht und das Bundessozialgericht.
Recht › Sozialversicherungsrecht
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