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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

Scheinselbständigkeit

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Scheinselbstständigkeit.

Kurzdefinition von Scheinselbstständigkeit:

Bei der Scheinselbstständigkeit (alte Rechtschreibung: Scheinselbständigkeit ) wird zwischen den Beteiligten ein Vertrag abgeschlossen, der kein Arbeitsvertrag ist.

Zum vollständigen Eintrag „Scheinselbstständigkeit“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.