Kurzdefinition von Pflegeversicherung:
Allgemein dient die Pflegeversicherung ( PV ) zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
