Kurzdefinition von Nichtanwendungserlass:
Ein Nichtanwendungserlass wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen, um Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
