Kurzdefinition von Makler- und Bauträgerverordnung:
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ➚ dient in Deutschland vor allem zum Schutz des Immobilienerwerbers in Hinblick auf die Bauträger- und Maklerverträge.
Zum vollständigen Eintrag „Makler- und Bauträgerverordnung“ →
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
