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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

MaBV

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Makler- und Bauträgerverordnung.

Kurzdefinition von Makler- und Bauträgerverordnung:

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ➚ dient in Deutschland vor allem zum Schutz des Immobilienerwerbers in Hinblick auf die Bauträger- und Maklerverträge.

Zum vollständigen Eintrag „Makler- und Bauträgerverordnung“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.