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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

LN

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Leasingnehmer.

Kurzdefinition von Leasingnehmer:

Bei dem Leasingnehmer ( LN ) kann es sich sowohl um eine private als auch um eine gewerbliche Person handeln.

Zum vollständigen Eintrag „Leasingnehmer“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.