Kurzdefinition von Leasingnehmer:
Bei dem Leasingnehmer ( LN ) kann es sich sowohl um eine private als auch um eine gewerbliche Person handeln.
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
