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Steuerlexikon · Wissen

Liebhaberei

Unter Liebhaberei ist eine Tätigkeit zu verstehen, die auf Grund fortlaufender Verluste bzw. der Nähe zu privaten Interessen steuerlich nicht (mehr) relevant ist. Dies kann zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen, weshalb wir Ihnen raten, mit plietsch! Kontakt aufzunehmen.

(siehe auch: Ferienimmobilien, Überschussprognose)

Wissen

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.