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Steuerlexikon · Sozialversicherungsrecht

Lebensversicherung

Unter dem Begriff Lebensversicherung (LV) werden alle Versicherungen verstanden, die ihren Kunden eine garantierte finanzielle Absicherung im Falle Ihres Ablebens oder bei Eintritt eines bestimmten Lebensalters bieten. Es wird eine bestimmte Summe versichert, die im Todesfall an die Hinterbliebenen und im Erlebensfall an den Versicherten selbst ausbezahlt wird.

Recht › Sozialversicherungsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.