Kurzdefinition von Kirchensteuergesetz:
Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer (KiSt) ist in den jeweiligen Kirchensteuergesetzen (KiStG) der Bundesländer niedergelegt.
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
