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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

KStG

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Kirchensteuergesetz.

Kurzdefinition von Kirchensteuergesetz:

Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer (KiSt) ist in den jeweiligen Kirchensteuergesetzen (KiStG) der Bundesländer niedergelegt.

Zum vollständigen Eintrag „Kirchensteuergesetz“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.