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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

KSchG

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Kündigungsschutzgesetz.

Kurzdefinition von Kündigungsschutzgesetz:

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ➚ verhilft verhilft allen Arbeitnehmer*innen, die mehr als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt …

Zum vollständigen Eintrag „Kündigungsschutzgesetz“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.