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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

GrSt

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Grundsteuer.

Kurzdefinition von Grundsteuer:

Die Grundsteuer ( GrSt ) ist in Deutschland eine Steuer auf Grundeigentum.

Zum vollständigen Eintrag „Grundsteuer“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.