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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Mit der Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) verfolgt die EU Kommission das Ziel ➚, europaweit einheitliche Regelungen zur Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne zu treffen. Der Gewinn wird dann anhand einer Formel zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen ein Konzern aktiv ist. Unter Anwendung des nationalen Steuersatzes erfolgt dann die Besteuerung in den einzelnen Staaten.

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.