Die Freigrenze (FG) ist ein Betrag, bis zu dem keine Steuern erhoben werden. Im Gegensatz zum Freibetrag wird allerdings der Gesamtbetrag versteuert, sobald diese Grenze überschritten ist. Freigrenzen gibt es beispielsweise bei Sachbezügen oder Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Steuerrecht › Einkommensteuer
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