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Steuerlexikon · Einkommensteuer

Freibetrag

Der Freibetrag (FB) ist ein Betrag, der vor der Berechnung der Steuer vom Einkommen abgezogen werden kann. Er mindert also die Steuerbemessungsgrundlage. Nur die Einnahmen, die den Freibetrag überschreiten, werden besteuert. Freibeträge kommen vor allem zum Einsatz, wo Steuerpflichtige regelmäßig viele kleine Einzelbeträge von der Steuer absetzen können, z.B. im Bereich Werbungskosten. Sie vereinfachen in erster Linie die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Finanzamt.

Steuerrecht › Einkommensteuer

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