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Steuerlexikon · Sozialversicherungsrecht

Familienkasse

Die Familienkasse (FK) gehört zur Bundesagentur für Arbeit und ist eine dem Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) unterstellte Finanzbehörde. Sie kümmert sich um alles rund um das Thema Kindergeld und Kinderzuschlag: Anträge prüfen, bewilligen und auszahlen gemäß des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. Bundeskindergeldgesetzes (BKGG).

Recht › Sozialversicherungsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.