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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

BZSt

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Bundeszentralamt für Steuern.

Kurzdefinition von Bundeszentralamt für Steuern:

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ➚ übernimmt zentrale steuerliche Aufgaben wie zum Beispiel die internationale Zusammenarbeit und die Vergabe von Umsatzsteuer …

Zum vollständigen Eintrag „Bundeszentralamt für Steuern“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.