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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

EnergieStG

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Energiesteuergesetz.

Kurzdefinition von Energiesteuergesetz:

Das Energiesteuergesetz (EnergieStG)➚ regelt die Besteuerung aller Energiearten.

Zum vollständigen Eintrag „Energiesteuergesetz“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.