Alexander Kirmeß ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht. Wir verteidigen Beschuldigte und vertreten Geschädigte — kurzfristig erreichbar, absolut vertraulich, mit klaren Kosten von Anfang an.
Fachanwalt für StrafrechtAlexander Kirmeß führt den Titel seit 2001.
Zugelassen seit 1998Über 25 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung.
Kanzlei am Neuer WallZentral in Hamburg — kurzfristige Gespräche möglich.
Beratung auch EN / FREnglisch und Französisch ohne Dolmetscher.
Erste Hilfe
Was jetzt zu tun ist.
Für die meisten Menschen ist die Begegnung mit Polizei und Justiz die absolute Ausnahme. Die wichtigsten Regeln sind schnell erklärt — und sie gelten in jeder dieser Situationen.
Sie müssen nichts zur Sache sagen. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Fordern Sie einen Verteidiger und sprechen Sie erst danach.
DurchsuchungEs klingelt und die Wohnung soll durchsucht werden.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen — falls einer vorliegt — und notieren Sie Aktenzeichen und Behörde.
Widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich — verhindern Sie sie aber nicht körperlich.
Sagen Sie nichts zur Sache, auch nicht „zur Klärung zwischendurch“.
Lassen Sie sich ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen.
Rufen Sie uns an, so früh wie möglich.
VerhaftungSie oder ein Angehöriger werden festgenommen.
Sie haben das Recht, sofort einen Verteidiger zu benachrichtigen — bestehen Sie darauf.
Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben.
Angehörige dürfen einen Verteidiger für Sie beauftragen.
Wir melden uns umgehend bei der Behörde und beantragen Akteneinsicht.
Post von der PolizeiEine Vorladung oder Anhörung liegt im Briefkasten.
Zu einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen.
Füllen Sie beiliegende Anhörungsbögen nicht aus — auch nicht „nur zur Erklärung“.
Schweigen zur Sache ist Ihr Recht — heißt aber nicht untätig bleiben: Im Verfahren können Fristen laufen.
Wir beantragen Akteneinsicht und wissen erst dann, worum es wirklich geht.
Erst danach entscheiden wir gemeinsam über eine Einlassung.
Post vom GerichtStrafbefehl, Anklage oder Ladung sind zugestellt.
Bei einem Strafbefehl läuft eine Frist von zwei Wochen — sie ist entscheidend.
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Er wird ins Bundeszentralregister eingetragen — je nach Strafhöhe auch ins Führungszeugnis.
Prüfen Sie das Zustellungsdatum auf dem Umschlag und heben Sie ihn auf.
Melden Sie sich sofort — nach Fristablauf sind die Möglichkeiten deutlich geringer.
Wir prüfen Einspruch, Beschränkung und die realistischen Ziele.
Das erste Mal vor GerichtDer Termin steht — und die Unsicherheit ist groß.
Wir bereiten den Termin gemeinsam vor — Ablauf, Rollen, mögliche Fragen.
Sie erfahren vorher, ob und wie eine Einlassung sinnvoll ist.
Erscheinen Sie pünktlich und bringen Sie die Ladung mit.
Sie sind nicht allein: Wir sind während der gesamten Verhandlung an Ihrer Seite.
Nach dem Termin besprechen wir das Ergebnis und die nächsten Schritte.
Es eilt?
Je früher wir eingebunden sind, desto mehr Wege stehen offen. Rufen Sie an — auch wenn Sie noch unsicher sind, ob es „schon so weit" ist.
Diese Hinweise sind allgemeine Verhaltensregeln und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wie in Ihrer Situation vorzugehen ist, besprechen wir persönlich.
Tätigkeitsbereiche
Strafrecht in seiner ganzen Breite.
Wir verteidigen nicht nur, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sondern vertreten Sie auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Allgemeines Strafrecht
Vom verschuldeten Verkehrsunfall bis zur Beleidigungsanzeige — das allgemeine Strafrecht greift weiter in den Alltag ein, als die meisten erwarten.
Wirtschaftsstrafrecht
Vorwürfe rund um Untreue, Betrug und Bilanzdelikte — oft mit umfangreichen Akten und langer Verfahrensdauer.
Steuerstrafrecht
Von der Selbstanzeige bis zum Steuerstrafverfahren — eng verzahnt mit dem Besteuerungsverfahren.
Insolvenzstrafrecht
Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung — häufig im Nachgang einer Unternehmenskrise.
Umweltstrafrecht
Vorwürfe im Zusammenhang mit Abfall, Gewässern und Emissionen — meist mit behördlichem Vorlauf.
Korruption
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr wie im Amt.
Strafrecht im Internet
Von Urheberrechtsverstößen bis zu Äußerungsdelikten in Foren und sozialen Netzwerken.
Jugendstrafrecht
Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende — mit eigenen Regeln und eigenen Chancen.
Sexualstrafrecht
Besonders sensible Verfahren — für Beschuldigte wie für Geschädigte.
Über Geld sprechen wir am Anfang, nicht am Ende. Sie erfahren die voraussichtliche Höhe der Kosten, bevor sie entstehen — auf Wunsch mit schriftlicher Gebührenvereinbarung.
Ein Anwalt, der durch die Bearbeitung Ihres Mandats in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde, nützt Ihnen nichts.
Abrechnung nach RVG
Im allgemeinen Strafverfahren rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Innerhalb des Gebührenrahmens richtet sich die Höhe nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Sache — und nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Durchschnittsfall Amtsgericht
Für ein durchschnittliches Verfahren vor dem Amtsgericht kalkulieren wir mit rund 675 € Gebühren, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Pauschale oder Stundensatz
In umfangreicheren Verfahren — etwa im Steuer- oder Wirtschaftsstrafrecht — vereinbaren wir eine Pauschale oder eine Abrechnung nach Stunden. Was sinnvoll ist, klären wir vorab.
Häufige Fragen.
Muss ich zur Polizei, wenn ich vorgeladen werde?
Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und keine Angaben zur Sache machen. Anders kann es bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht sein — sprechen Sie uns vorher an.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In dringenden Fällen kurzfristig. Rufen Sie an — wenn es eilt, finden wir einen Weg für ein persönliches Gespräch.
Bleibt vertraulich, was ich Ihnen erzähle?
Ja. Rechtsanwälte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht — sie gilt umfassend und auch nach Ende des Mandats.
Was kostet ein erstes Gespräch?
Das klären wir transparent, bevor Kosten entstehen. Die Grundlagen finden Sie im Abschnitt Kosten; auf Wunsch treffen wir eine schriftliche Gebührenvereinbarung.
Verteidigen Sie auch Geschädigte?
Ja. Wir vertreten nicht nur Beschuldigte, sondern auch Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind.
Kontakt
Sprechen Sie mit uns.
Kurzfristige Termine nach Vereinbarung. Schildern Sie uns Ihr Anliegen — telefonisch oder über das Formular.