Stuttgarter Bauaustrocknung
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Arbeitsplatz des Sachverständigen mit Messgerät, Wärmebildkamera und Klemmbrett

Der Ernstfall, sortiert

Wasserschaden — was jetzt?

01

Wasserzufuhr stoppen

Haupthahn zudrehen, bei Geräten den Zulauf schließen.

02

Gefahr nüchtern prüfen

Durchnässte Elektrik nicht anfassen — Stromkreise nur abschalten, wenn das gefahrlos möglich ist.

03

Schaden fotografieren

Fotos machen, bevor Sie aufwischen. Beschädigtes nicht entsorgen — die Versicherung will es sehen.

04

Anrufen — wir übernehmen

Je früher gemessen wird, desto kleiner der Schaden. Sofortmaßnahmen trägt in der Regel Ihre Versicherung.

Ein Wasserschaden ist kein Grund zur Panik — aber einer für die richtige Reihenfolge: messen, orten, dokumentieren, trocknen. Hier ist der Weg, Schritt für Schritt.

PROTOKOLL 01

Die ersten 24 Stunden

Wasser stoppen, Strom sichern, Fotos machen, Versicherung informieren — und früh mit der Trocknung beginnen. Was in den ersten Stunden passiert, entscheidet über die Höhe des Schadens.

Sofortmaßnahmen fallen unter die Schadenminderungspflicht — die Kosten trägt in der Regel die Versicherung.

PROTOKOLL 02

Leckortung: das Leck finden, nicht suchen

Bevor irgendetwas geöffnet wird, messen wir: Feuchtigkeitsverteilung, Leitungsverlauf, Endoskopie. So wird die Schadstelle eingegrenzt und gezielt geöffnet — statt auf Verdacht Wände aufzureißen.

Zerstörungsarme Ortung ist der Standard, nicht die Ausnahme.

PROTOKOLL 03

Sachverständigengutachten

Als Sachverständiger nimmt Dittmar Greiner den Schaden gerichtsfest auf: Ursache, Umfang, erforderliche Maßnahmen. Dieses Gutachten ist Ihre Grundlage gegenüber Versicherung, Vermieter oder Bauträger.

Diagnose und Sanierung aus einer Hand — ohne Interessenkonflikt dazwischen.

PROTOKOLL 04

Technische Trocknung

Entfeuchtung, Beheizung, Ventilation, Estrich- und Dämmschichttrocknung: Der eigene Gerätepark wird auf Ihren Schaden abgestimmt und der Verlauf mit Messwerten dokumentiert.

Gerätetrocknung: typischerweise zwei bis drei Wochen statt vieler Monate.

PROTOKOLL 05

Schimmel verhindern und beseitigen

Schimmel braucht Feuchte. Schnelles Senken der Raumluftfeuchte verhindert den Befall; besteht er bereits, wird fachgerecht saniert, gereinigt und der Geruch beseitigt.

Schimmel ist versichert, wenn die Ursache versichert ist — z. B. beim Leitungswasserschaden.

PROTOKOLL 06

Versicherung: wir übernehmen die Kommunikation

Schadenmeldung, Dokumentation, Messprotokolle, Abstimmung mit dem Regulierer: Sie müssen nicht selbst mit der Versicherung verhandeln — das ist Teil unserer Arbeit.

Die Wahl des Sanierungsbetriebs liegt bei Ihnen, nicht bei der Versicherung.

Das Wasser wartet nicht. Wir auch nicht.

Rufen Sie an — wir sagen Ihnen sofort, was in Ihrem Fall jetzt zu tun ist, und kümmern uns um Messung, Trocknung und Versicherung.

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