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Steuerlexikon · Einkommensteuer

zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist in Deutschland die Bemessungsgrundlage zur Berech­nung der Einkommen­steuer bzw. Körperschaftssteuer. Es ist geringer als das Bruttoeinkommen und wird nach Abgabe der Steuererklärung individuell durch das Finanzamt berechnet. Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfolgt nach staatlich festgelegten Regelungen gemäß Einkommensteuergesetz.

Allgemein gilt: Wer weniger verdient, hat dabei auch weniger zu zahlen. (siehe auch Progression)

Steuerrecht › Einkommensteuer

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.