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Steuerlexikon · Einkommensteuer

Yoga

Die Kosten für Yogakurse können steuerlich berücksichtigt werden, wenn
a) es sich um eine Trainerausbildung handelt und später Einnahmen aus einer Lehrtätigkeit (freiberuflich, Betriebsausgaben) erzielt werden oder
b) die Trainerausbildung wahrgenommen wird, um im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit Yoga anzubieten (z.B. als Sportlehrer, Werbungskosten; vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 17.2.1999, IX 647/97 – online nur kostenpflichtig abrufbar).

Steuerrecht › Einkommensteuer

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.