plietsch! Steuerberatung
← Alle Begriffe

Steuerlexikon · Steuerrecht

Verjährung

Für Zahlungsansprüche aus dem Steuerverhältnis gilt eine 4-jährige Verjährungsfrist gem. § 228 AO ➚.

Zur Änderung von Steuerbescheiden vergleiche Festsetzungsfrist.

Steuerrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.