plietsch! Steuerberatung
← Alle Begriffe

Steuerlexikon · Einkommensteuer

Übungsleiterfreibetrag

Mit dem Übungsleiterfreibetrag, auch Übungsleiterpauschale genannt, können Vereine ihre ehrenamtlich tätigen Ausbilder, Dozenten, Pfleger, Erzieher oder Künstler entlohnen. Der Ehrenamtler muss bis zu der gesetzlich festgelegten Vergütungsgrenze keine Einkommensteuer zahlen und auch der Verein hat keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

vgl. auch Ehrenamtspauschale und unseren Blog: steuerfreie Bezüge

Steuerrecht › Einkommensteuer

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.