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Steuerlexikon · Recht

Treuhänder

Der Treuhänder ist als Person auf Grund eines Treuhandvertrages bzw. gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen eines anderen Rechtssubjektes wahrzunehmen. Ein Beispiel für eine Tätigkeit des Steuerberaters als Treuhänder ist die Testamentsvollstreckung. Ein weiteres Beispiel sind nicht selbst rechtsfähige Treuhandstiftungen, die treuhänderisch durch z.B. rechtsfähige Stiftungen verwaltet werden.

Recht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.