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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

RA

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Rechtsanwalt.

Kurzdefinition von Rechtsanwalt:

Ein Rechtsanwalt*in ( RA ), auch kurz Anwalt genannt, bezeichnet ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, das freiberuflich insbesondere Privatpersonen, Unternehmen oder …

Zum vollständigen Eintrag „Rechtsanwalt“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.