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Steuerlexikon · Sozialversicherungsrecht

Private Krankenversicherung

Jeder Bürger in Deutsch­land muss für den Krank­heits­fall abge­sichert sein. Die meisten sind Pflicht­mitglieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Privat versichern dürfen sich nur wenige. Angestellte dürfen sich nur privat kranken­versichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungs­pflicht­grenze liegt. Beamte und Selbst­ständige dürfen unabhängig vom Einkommen in die private Kranken­versicherung. In der privaten Kranken­versicherung gibt es keine kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehe- oder Lebens­part­nern. Jede Person braucht einen Vertrag, für den Beiträge zu zahlen sind.

Es gibt eine große Auswahl an privaten Krankeversicherungen (PKV). Die Angebote unterschieden sich in Leistungen und Beiträgen.

Recht › Sozialversicherungsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.