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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

OLG

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Oberlandesgericht.

Kurzdefinition von Oberlandesgericht:

Die Oberlandesgerichte ( OLG ) – jedes Bundesland hat mindestens ein OLG – gehören zur höchsten Instanz der Ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes.

Zum vollständigen Eintrag „Oberlandesgericht“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.