Kurzdefinition von Landessozialgericht:
Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Sozialgericht, Landessozialgericht ( LSG ) und das Bundessozialgericht .
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
