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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

FA

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Finanzamt.

Kurzdefinition von Finanzamt:

Das Finanzamt ( FA ) ist die unterste örtliche Behörde, die für die Einziehung und Verwaltung der Steuern zuständig ist.

Zum vollständigen Eintrag „Finanzamt“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.