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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

EUSt

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Einfuhrumsatzsteuer.

Kurzdefinition von Einfuhrumsatzsteuer:

Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland nach Deutschland unterliegt gemäß § 1 Absatz 1 Nr.

Zum vollständigen Eintrag „Einfuhrumsatzsteuer“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.