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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

DBA

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Doppelbesteuerungsabkommen.

Kurzdefinition von Doppelbesteuerungsabkommen:

Bei den Doppelbesteuerungsabkommen ( DBA ) handelt es sich um zwischenstaatliche Abkommen, die dem Ziel dienen, eine doppelte (Nicht-)Besteuerung von Einkünften zu vermeiden.

Zum vollständigen Eintrag „Doppelbesteuerungsabkommen“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.