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Steuerlexikon · Steuerrecht

Bagatellsteuern

Als Bagatellsteuern werden diejenigen Steuern bezeichnet, die nur einen geringen Anteil am Steueraufkommen haben.

Bereits abgeschafft wurden unter anderem (Jahr der letzten Erhebung):

Steuerrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.