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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

AK

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Anschaffungskosten.

Kurzdefinition von Anschaffungskosten:

Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten ( AK ) werden in § 255 Absatz 1 HGB ➚ definiert.

Zum vollständigen Eintrag „Anschaffungskosten“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.