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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

AFG

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Arbeitsförderungsgesetz.

Kurzdefinition von Arbeitsförderungsgesetz:

Das deutsche Arbeitsförderungsgesetz ( AFG ) – mit vollem Titel „Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums“ …

Zum vollständigen Eintrag „Arbeitsförderungsgesetz“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.