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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

A1

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt A1-Bescheinigung.

Kurzdefinition von A1-Bescheinigung:

Arbeitnehmer und selbständig Tätige, die vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedsstaat tätig sind, können durch die Vorlage einer A1 -Bescheinigung nachweisen, dass das …

Zum vollständigen Eintrag „A1-Bescheinigung“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.